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Was ist bei einem Wasserschaden versichert ?

Versichert sind alle Schäden an Ihrem Gebäude, die unmittelbar dadurch entstehen, dass Leitungswasser "bestimmungswidrig" (so im Versicherungsdeutsch) ausgetreten ist.

Frost- und sonstige Leckageschäden

Versichert sind Frost- und sonstige Leckageschäden innerhalb des Gebäudes an Rohren, dazu gehören auch Suchkosten, die durch die Rohrbruch-/Leckageortung entstehen.

Versichert sind darüber hinaus auch entstandene Frostschäden innerhalb des Gebäudes an Sanitäreinrichtungen wie Waschbecken, Spültoiletten, Wasserhähnen, Wasseruhren, Geruchsverschlüssen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder an vergleichbaren Teilen der Warmwasserheizungsanlage.

Ebenfall versichert sind auch Frost- und sonstige Bruchschäden außerhalb des Gebäudes an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und an den Rohren der Warmwasserheizung, soweit diese Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.

Rohrleitungen, die sich außerhalb des Gebäudes befinden, sind nur dann gegen Frost und sonstige Leckagen versichert, wenn dies im Versicherungsschein ausdrücklich vermerkt wurde.

 
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