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In der Wohnung Ihres Nachbarn ...

Das Wasser ist durch die Wände und Decke gedrungen und hat in Ihrer Wohnung Spuren an Schränken, Wänden und Böden hinterlassen?

Sie verschenken Geld, wenn Sie sich nach einem Wasserschaden an die falsche Versicherung wenden. Denn Ihre eigene Hausratversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert, die private Haftpflichtversicherung des Verursachers dagegen nur den geringeren Zeitwert.

So können schnell einige hundert Euro zusammenkommen. Ist durch den Wasserschaden Ihres Nachbarn auch noch ein Elektrogerät, Ihr Kühlschrank oder Kochfeld, betroffen, zahlt es sich aus, wenn Sie den Neupreis ersetzt bekommen.

Wenden Sie sich also bei Wasserschäden an Ihren Einrichtungsgegenständen an Ihre eigene Hausratversicherung und nicht an die private Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Ihre Versicherung wird sich dann je nach Schadenssituation vom Verursacher das Geld zurückholen.

 
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