Versichert sind auch die Folgeschäden ...
... die sich unvermeidbar durch einen Wasserschaden ergeben. Voraussetzung bei Folgeschäden ist natürlich, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind und die Wasserführenden Leitungen regelmäßig kontrolliert haben.
: Was aber ist, wenn das Haus leer steht, die Wohnung noch renoviert wird oder Sie längere Zeit
abwesend sind?
Ein Versicherer muss nicht für einen Schaden in einer nicht ständig bewohnten Wohnung aufkommen.
: Sie sind lange von Ihrer Wohnung abwesend, haben ein Ferienhaus, eine Gartenlaube oder ein
unbewohntes Haus?
Wenn Sie hier nicht Ihren Pflichten nachkommen, kann es sein, dass Ihre Versicherung bei einem
Wasserschaden nicht zahlt.
Hinweis!
Der Versicherer verlangt beispielsweise die regelmäßige Kontrolle von Wasserführenden Anlagen. Sind sie länger abwesend, müssen alle Wasserführenden Anlagen abgesperrt und entleert werden.