Beratung
Wir sehen es als unsere Pflicht, unseren Auftraggebern ...
Mietservice
Kostenersparnis und Risikominimierung ...
Sachverständige
Sachverständigen-Büro, ö.b.u.v. Sachverständiger Frank Hötger

Versichert sind auch die Folgeschäden ...

... die sich unvermeidbar durch einen Wasserschaden ergeben. Voraussetzung bei Folgeschäden ist natürlich, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind und die Wasserführenden Leitungen regelmäßig kontrolliert haben.

: Was aber ist, wenn das Haus leer steht, die Wohnung noch renoviert wird oder Sie längere Zeit  
  abwesend sind?

Ein Versicherer muss nicht für einen Schaden in einer nicht ständig bewohnten
Wohnung aufkommen.

: Sie sind lange von Ihrer Wohnung abwesend, haben ein Ferienhaus, eine Gartenlaube oder ein 
  unbewohntes Haus?

Wenn Sie hier nicht Ihren Pflichten nachkommen, kann es sein, dass Ihre Versicherung bei  einem 
Wasserschaden nicht zahlt.

Hinweis!
Der Versicherer verlangt beispielsweise die regelmäßige Kontrolle von Wasserführenden Anlagen. Sind sie länger abwesend, müssen alle Wasserführenden Anlagen abgesperrt und entleert werden.